Allein aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Teil die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet ausdrücklich keine Wertung.
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der PhygiCon, vertreten durch Herrn Eicke Schütze, Narzissenweg 4, 35396 Gießen, Deutschland (im Folgenden „PhygiCon“ genannt) und dem Vertragspartner von PhygiCon (im Folgenden „Kunde“ genannt) Anwendung.
2.2. Das Leistungsangebot von PhygiCon richtet sich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
2.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
2.4. Es finden ausschließlich die nachstehenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung.
2.5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, PhygiCon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich vor Vertragsabschluss in Textform zu.
2.6. Soweit zwischen dem Kunden und PhygiCon (im Folgenden gemeinsam „Parteien“ genannt) auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Diese AGB gelten dann ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
3.1. PhygiCon bietet einem unbestimmten Kreis von Dritten nachfolgende Dienstleistungen (im Folgenden „Leistungen“ genannt) an:
3.1.1. Beratung, Coaching und Training in folgenden Bereichen, Themen und Schwerpunkten
3.1.2. Sowie:
3.2. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.
3.3. Alle Angebote der PhygiCon sind unverbindlich und freibleibend.
3.4. Die jeweilige Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse, sowie die Vergütung werden durch eine Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien in Form eines Angebotes, oder einer Auftragsbeschreibung individuell festgelegt.
3.5. Durch die Anerkennung dieser Vereinbarung durch den Kunden, oder durch die auftragsgemäße Ausführung der Leistung durch PhygiCon kommt ein Auftrag im rechtlichen Sinne und unter Berücksichtigung dieser AGB zustande.
3.6. Ist nichts anderes vereinbart, sind Angebote von PhygiCon 30 (in Worten: dreißig) Tage gültig.
3.7. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
4.1. PhygiCon erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer in gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit. Er unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Kunden.
4.2. PhygiCon ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) vollkommen frei. Gleichwohl werden die Parteien auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen, insbesondere, wenn eine Anwesenheit beim Kunden erforderlich ist.
4.3. PhygiCon übt die Tätigkeiten grundsätzlich in den eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Kunde nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen und Mittel kostenfrei zur Verfügung.
4.4. PhygiCon ist berechtigt, Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.5. Gegenüber den Mitarbeitenden des Kunden hat PhygiCon keine Weisungsbefugnis.
4.6. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
4.7. PhygiCon schuldet nur die Erbringung einer Leistung, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder das Herbeiführen eines bestimmten Erfolges.
4.8. PhygiCon ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch PhygiCon selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes, direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Kunden. PhygiCon bleibt für die auftragsgemäße Ausführung der Leistung gegenüber dem Kunden verantwortlich.
4.9. Am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von PhygiCon ändert sich auch dann nichts, wenn PhygiCon sich zur Aufzeichnung der Ergebnisse seiner Leistung, sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen in Textform oder elektronischer Form verpflichtet. Derartige Berichte, Studien und der gleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Leistung wieder.
4.10. PhygiCon schuldet oder leistet keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten. Soweit PhygiCon für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt PhygiCon nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
4.11. PhygiCon ist nicht dafür verantwortlich, die ihr mündlich, in Textform oder elektronischer Form erteilten Informationen, Dateien, Dokumente oder Aufzeichnungen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls PhygiCon jedoch erkennt, dass erteilte Informationen, Dateien, Dokumente oder Aufzeichnungen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird nach bestem Wissen und Gewissen darauf hingewiesen.
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, PhygiCon nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Dateien, Dokumente und Aufzeichnungen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre unentgeltlich alle zur auftragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
5.2. Soweit PhygiCon die geforderten, angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, wird PhygiCon hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden gesondert geltend machen.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich ferner, PhygiCon eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Kunden verbindlich alle zur Erbringung der auftragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
5.4. Der Kunde wird PhygiCon auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, Coachings und Trainings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
5.5. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von PhygiCon von dieser informiert werden.
5.6. Auf Verlangen von PhygiCon hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Informationen, Dateien, Dokumente und Aufzeichnungen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen in Textform zu bestätigen.
6.1. Die Parteien und ihre Mitarbeitenden arbeiten vertrauensvoll zusammen und verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität, Offenheit, Transparenz und einem respektvollen Umgang miteinander.
6.2. Die Parteien und ihre Mitarbeitenden unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
6.3. Die Parteien und ihre Mitarbeitenden verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der auftragsgemäßen Ausführung der Leistung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung der auftragsgemäßen Ausführung der Leistung eingreifen zu können.
6.4. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und den Mitarbeitenden von PhygiCon zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
7.1. Die in unverbindlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen genannte Preise, Vergütungen und Entgelte verstehen sich stets als Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.
7.2. Ist nichts anders vereinbart, bemisst sich die Vergütung von PhygiCon nach tatsächlichen entstandenem Zeitaufwand.
7.3. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistung von PhygiCon auf der Basis von vollen Stundensätzen. Als kleinste Abrechnungseinheit gilt hier eine Zeitstunde (= 60 Minuten).
7.4. PhygiCon ist berechtigt, mit dem Kunden alle 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Tätigkeiten abzurechnen.
7.5. Ist nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und wird umgehend durch den Kunden auf das Konto von PhygiCon gezahlt, welches auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt ist. Barzahlung ist ausgeschlossen.
7.6. Neben dem Vergütungsanspruch gemäß Ziffer 7.2. steht PhygiCon noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der auftragsgemäßen Ausführung der Leistung gemachten Aufwendungen und Auslagen zu. Diese werden dem Kunden in tatsächlicher Höhe ohne Aufschlag berechnet.
7.7. Gegen den Vergütungsanspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
7.8. Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
7.9. Mit der Zahlung der Rechnungen von PhygiCon durch den Kunden, oder von diesem beauftragte Dritte, gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
7.10. Einwendungen gegen Rechnungen von PhygiCon sind spätestens innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang geltend zu machen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
7.11. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Erfüllung, erhält PhygiCon einen dem Umfang seiner bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeiten entsprechenden Anteil der Vergütung.
7.12. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat PhygiCon zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten, ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihm für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Parteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
7.13. Es obliegt PhygiCon, für die Abführung von Steuern - insbesondere Einkommensteuer - Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträgen Sorge zu tragen.
7.14. Die Vergütung von PhygiCon ist unabhängig vom tatsächlichen und/oder wirtschaftlichen Erfolg des Kunden zu zahlen.
8.1. Eine Dienstreise im Sinne dieser AGB ist ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit. Die Dienstreise beginnt und endet entsprechend dem Reiseverlauf an der regelmäßigen Arbeitsstätte, oder an der Wohnung des jeweiligen Mitarbeiters von PhygiCon.
8.2. Dienstreisen werden von PhygiCon stets unter Beachtung größter Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebucht und durchgeführt.
8.3. Übernachtungskosten werden dem Kunden in tatsächlicher Höhe ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
8.4. Darüber hinaus entstandene Aufwendungen von PhygiCon wie z. B. für geschäftliche Bewirtungen, Raumkosten, Tagungsmaterial, oder Bankett-Service werden dem Kunde in tatsächlicher Höhe ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
8.5. Ist mit dem Kunden nichts anderes in Textform vereinbart, einigen sich die Parteien bei der Nutzung von Verkehrsmitteln auf folgende Bedingungen:
Die Wahl des Verkehrsmittels erfolgt durch von PhygiCon stets unter Berücksichtigung und Abwägung wirtschaftlicher und zeitlicher Belange.
8.6. Entstandene Reisenebenkosten von PhygiCon wie z. B. Kosten für notwendige Auslandsreise-Visa, Park- oder Mautgebühren, Stornogebühren, Eintrittsgelder für Veranstaltungen, sowie Kosten für WLAN-Nutzung und Telekommunikation werden dem Kunden in tatsächlicher Höhe ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
8.7. Der Verpflegungsmehraufwand von PhygiCon wird dem Kunden gemäß den jeweils geltenden steuerlichen Höchstsätzen ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
9.1. Eine Veranstaltung im Sinne dieser AGB ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung von PhygiCon als Veranstalter, an dem eine Gruppe von Menschen (Im Folgenden „Teilnehmende“ genannt) teilnimmt.
9.2. Bestimmte Leistungen von PhygiCon können in Form von Veranstaltungen laut Angebot erbracht werden.
9.3. Anmeldungen zu Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
9.4. Die Anmeldung durch den Kunden und/oder seiner Teilnehmenden stellt ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der kostenlosen oder kostenpflichtigen Veranstaltung dar und gilt mit erfolgter Bestätigung in Textform durch PhygiCon als angenommen. Dies gilt auch im Fall der Bezahlung einer Rechnung oder einer Bezahlung über Online-Bezahlsysteme, wie z.B. PayPal. Der Kunde und/oder seine Teilnehmenden erhalten einen verbindlichen Anspruch auf Teilnahme am vereinbarten Termin sowie eine Anmeldebestätigung.
9.5. PhygiCon hat das Recht, inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für den Kunden und/oder seine Teilnehmenden steigern oder nicht im Wesentlichen ändern.
9.6. Die im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Inhalte, Dateien, Dokumente und Aufzeichnungen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr, insbesondere für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und die Qualität der Inhalte, Dateien, Dokumente und Aufzeichnungen ist ausgeschlossen.
9.7. Ist nichts anderes vereinbart, werden die für Veranstaltungen notwendigen technischen Voraussetzungen (z. B. Computergeräte, Smartphones, etc.) durch den Kunden und/oder seine Teilnehmenden gestellt.
9.8. Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und/oder Filmaufnahmen (inklusive Ton) angefertigt, die dazu dienen, die Öffentlichkeit über die Veranstaltung zu informieren und die Veranstaltung zu dokumentieren. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von PhygiCon geregelt.
9.9. Foto- und/oder Filmaufnahmen (inklusive Ton) der Veranstaltungen durch den Kunden und/oder seine Teilnehmenden sind nur nach vorheriger Einwilligung in Textform von PhygiCon gestattet.
9.10. PhygiCon hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit von Referenten ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen.
9.11. PhygiCon wird den Kunden und/oder seine Teilnehmenden hierüber in Textform benachrichtigen.
9.12. Im Falle der Absage einer kostenpflichtigen Veranstaltung wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet.
9.13. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde und/oder seine Teilnehmenden an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen können. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden und/oder seiner Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
9.14. PhygiCon behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Kunde und/oder seine Teilnehmenden können daraus keine Ansprüche, z. B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.
9.15. PhygiCon ist berechtigt, den Kunden und/oder seine Teilnehmenden in besonderen Fällen, wie z. B. bei Zahlungsverzug oder Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
9.16. Im Fall eines Ausschlusses des Kunden und/oder seiner Teilnehmenden wird das entsprechende Teilnahmeentgelt zur Zahlung durch den Kunden fällig.
9.17. Teilnahmeentgelte sind unabhängig vom tatsächlichen und/oder wirtschaftlichen Erfolg des Kunden und/oder seiner Teilnehmenden zu zahlen.
10.1. PhygiCon hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn ihr verantwortlicher Mitarbeiter infolge von Krankheit oder sonstigen Gründen an der Ausübung der vereinbarten Tätigkeit verhindert ist.
10.2. PhygiCon haben insbesondere bei langfristigen Aufträgen keine Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld durch den Kunden.
11.1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn PhygiCon eine Frist oder einen Termin ausdrücklich in Textform zusagt.
11.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Dateien oder Aufzeichnungen, etc.), hat PhygiCon nicht zu vertreten. PhygiCon ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.
11.3. PhygiCon kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, oder nach der auftragsgemäßen Erfüllung der Leistung, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Dateien, Dokumente und Aufzeichnungen des Kunden löschen.
11.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit Daten und zum Datenschutz sind in der
Datenschutzerklärung von PhygiCon geregelt.
11.5. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegen in der Verantwortung des Kunden.
12.1. Es bleibt PhygiCon überlassen, auch für andere Kunden tätig zu werden, sofern durch die anderweitige Tätigkeit die Tätigkeit für den Kunden nicht beeinträchtigt wird.
13.1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem, wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von PhygiCon zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Leistung erstellten Dateien, Dokumenten und Aufzeichnungen stehen ausschließlich PhygiCon zu.
13.2. Die Speicherung, Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von PhygiCon zum Zwecke der Erbringung der auftragsgemäßen Ausführung der Leistung erstellten Dateien, Dokumenten und Aufzeichnungen ist dem Kunden nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
13.3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse von PhygiCon an Dritte bedarf vor Weitergabe der Zustimmung in Textform durch PhygiCon, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
13.4. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, ist.
13.5. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt PhygiCon zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
14.1. PhygiCon verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt.
14.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von PhygiCon erforderlich ist. Der Kunde wird PhygiCon darüber hinaus von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist, oder PhygiCon nach den Versicherungsbedingungen seiner beruflichen und/oder betrieblichen Versicherungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
14.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Kunden.
14.4. Dem Kunden ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Kunden und mit allen Beteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt.
14.5. Sollte der Kunde eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies PhygiCon in Textform mitteilen. Sowohl für den Datenversand vom Kunden zu PhygiCon als auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
14.6. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden von PhygiCon personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von PhygiCon geregelt.
14.7. Sofern sich PhygiCon bei der Erfüllung ihrer Aufträge Dritter bedient, ist sie dafür verantwortlich, diese Dritten sinngemäß auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Für die Abgabe entsprechender Erklärungen ist PhygiCon dem Kunden gegenüber verantwortlich.
14.8. Die Rechnungslegung an den Kunden erfolgt in elektronischer Form (per E-Mail, als PDF-Datei). Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch PhygiCon ausdrücklich einverstanden. Wünscht der Kunde die Rechnungslegung in anderer Form (z. B. per Post), wird er dies im Vorfeld PhygiCon in Textform mitteilen. Die hierfür anfallenden Kosten wie z. B. Papier, Umschlag, Porto, etc. werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
15.1. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet PhygiCon
15.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet PhygiCon nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen.
15.3. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von PhygiCon Mitarbeitenden zurückzuführen ist.
15.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
15.5. PhygiCon haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn des Kunden.
15.6. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich in Textform etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
16.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von PhygiCon anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17.1. Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Kunden gegen PhygiCon verjähren nach zwei (2) Jahren.
18.1. Ist nichts anderes vereinbart, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
18.2. Im Falle einer Veranstaltungs-Buchung können der Kunde und/oder seine Teilnehmenden durch Mitteilung in Textform an PhygiCon bis zwei (2) Wochen vor dem Termin der Veranstaltung kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
18.3. Beim Rücktritt ab zwei (2) Wochen vor dem Termin wird eine Kostenpauschale in Höhe von 50%, beim Rücktritt ab einer (1) Woche vor dem Termin in Höhe von 100% der Vergütung fällig.
18.3.1. Die Kostenpauschale entfällt, wenn vom Kunden ein Ersatz-Teilnehmender benannt wird oder vom Kunden nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auch sonst nicht entstanden, oder geringer als die Pauschale ist.
18.3.2. Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt des Kunden und/oder seiner Teilnehmenden ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung in Textform bei Eicke Schütze.
18.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.5. Jegliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
18.6. Der an Eicke Schütze erteilte Auftrag gilt mit der Erledigung der auftragsgemäßen Leistung als erfüllt.
18.7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Eicke Schütze nicht mehr zur auftragsgemäßen Ausführung der Leistung verpflichtet.
18.8. Grundsätzlich unerheblich ist, ob und wann der Kunde Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen von Eicke Schütze umsetzt.
19.1. Eicke Schütze behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen erfolgen nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zuzumuten sind.
19.2. Im Fall von Änderungen teilt Eicke Schütze dem Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass der Kunde zwei (2) Wochen Zeit hat, der Änderung zu widersprechen und weist ihn auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin. Im Fall eines Widerspruchs haben Kunde und Eicke Schütze das Recht, zu kündigen.
19.3. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigen würde.
19.4. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.
20.1. Für diese AGB, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Eicke Schütze und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2. Die Parteien sind sich einig, dass bei Vertragsabschluss keine über den Inhalt dieser AGB hinausgehenden oder abweichenden, insbesondere keine mündlichen Abreden getroffen wurden.
20.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
20.4. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Eicke Schütze – 35390 Gießen, Deutschland.
20.5. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Eicke Schütze ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort bzw. am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
20.6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB unvollständig sein, so werden diese AGB im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich ferner, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.